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Kann ich jemanden rechtsgeschaeftlich fuer mein Online-Sparkonto bevollmaechtigen

Womit können wir Ihnen helfen?

Kann ich jemanden rechtsgeschäftlich für mein Online-Sparkonto bevollmächtigen?

Das ist bei Ayvens Bank ausschließlich möglich, wenn Sie selbst nicht mehr über Ihre finanziellen Angelegenheiten entscheiden können, weil Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. In diesem Fall können Sie mit einer notariellen Vorsorgevollmacht einer dritten Person Zugang zu Ihrem Online-Sparkonto bei Ayvens Bank gewähren. Sie sind als Kontoinhaber der Vollmachtgeber. Die Person, die Sie bevollmächtigen, ist der Bevollmächtigte. Der Bevollmächtigte kann dann alle Bankgeschäfte mit uns in Ihrem Namen erledigen. Er darf zum Beispiel Geld überweisen, Ihre Ein- und Ausgänge kontrollieren, ein Festgeld abschließen und/oder das Online-Sparkonto kündigen.

 

Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte bei Ayvens Bank nicht mehr selbst erledigen können, kann Ihr Bevollmächtigter Kontakt mit uns aufnehmen, indem er eine E-Mail an kundenservice@ayvensbank.de sendet, mit (mindestens) folgenden Informationen:

  • Ihren Namen, Ihre Adressdaten und die Daten Ihres Online-Sparkontos bei der Ayvens Bank
  • eine Kopie der notariellen Vorsorgevollmacht, die zum Zeitpunkt der Zusendung nicht älter als 6 Monate alt ist eine schriftliche Erklärung eines unabhängigen Arztes, die zum Zeitpunkt der Zusendung höchstens 3 Monate alt ist und bestätigt, dass Sie nicht mehr geschäftsfähig sind
  • Name und Adressdaten des Bevollmächtigten
  • eine Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises des Bevollmächtigten
  • Mobiltelefonnummer des Bevollmächtigten
  • E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten

Bei der Ayvens Bank wird die Anfrage dann geprüft. Es kann sein, dass wir von Ihrem Bevollmächtigten zusätzliche Informationen anfordern, um dem Antrag entsprechen zu können. Wenn die notarielle Vorsorgevollmacht älter als 6 Monate ist, verlangen wir in jedem Fall auch eine schriftliche Erklärung des Notars, der die Vollmacht erstellt hat, dass diese nicht beendet wurde, oder einen Auszug aus dem Zentralen Vorsorgeregister.

 

Sobald wir alle erforderlichen Informationen erhalten haben, werden wir den Bevollmächtigten in Ihren Kontodaten als Ihren Bevollmächtigten aufnehmen. Der Bevollmächtigte erhält hierzu eine Bestätigung per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt kann und darf Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen handeln.

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