Womit können wir Ihnen helfen?
Wie kann ich meinem Finanzamt die Kapitalerträge nachweisen?
Die Ayvens Bank wird für jedes Kalenderjahr eine Erträgnisaufstellung ausstellen, aus der die jeweiligen Zinserträge hervorgehen. Erträgnisaufstellungen werden von der Finanzverwaltung als Nachweis für ausländische Kapitalerträge grundsätzlich akzeptiert.
Für den Fall, dass ausländische Quellensteuern auf die Zinserträge einbehalten wurden, sind diese auch in der Erträgnisaufstellung darzustellen. Da die Ayvens Bank nicht verpflichtet ist, deutsche Kapitalertragsteuer oder niederländische Quellensteuer auf Zinsen einzubehalten (siehe auch unter „Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer“ und unter „Niederländische Quellensteuer“), wird auf der Erträgnisaufstellung dementsprechend keine Quellensteuer ausgewiesen.