Wie muss ich mit Zinserträgen aus den Niederlanden umgehen?

Zinserträge aus den Niederlanden müssen, von in Deutschland steuerpflichtigen Kunden, in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dies geschieht in der "Anlage KAP". Diese Anlage wird Ihnen im elektronischen Steuererklärungssystem ELSTER zur Verfügung gestellt.

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