Über die eigene finanzielle Zukunft nachzudenken, bedeutet nicht nur, Sparziele zu setzen oder fürs Alter vorzusorgen. Auch die Frage, was mit dem eigenen Vermögen passieren soll oder welche medizinischen Behandlungen man im Ernstfall wünscht, gehört zur persönlichen Vorsorge.
Mit einem Testament einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie solche Entscheidungen frühzeitig festhalten. Doch was kostet das eigentlich? Braucht man dafür einen Notar oder professionelle Beratung oder lassen sich die Dokumente auch kostenlos selbst erstellen?
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Was kostet ein Testament?
Mit einem Testament können Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Gibt es kein Testament, greift grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.
Selbst geschriebenes Testament: grundsätzlich kostenlos
Ein Testament können Sie selbst erstellen, ohne dafür einen Notar zu beauftragen. Allerdings gelten bestimmte Formvorgaben: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden. Ein am Computer geschriebenes und anschließend lediglich unterschriebenes Dokument reicht für ein eigenhändiges Testament also nicht aus.
Gerade bei unkomplizierten Vermögens- und Familienverhältnissen kann ein selbst verfasstes Testament daher eine kostengünstige Möglichkeit sein, den eigenen Nachlass zu regeln.
Notarielles Testament: Kosten richten sich nach dem Vermögen
Wer zusätzliche rechtliche Sicherheit möchte oder eine komplexere Vermögens- oder Familiensituation hat, kann ein Testament beim Notar erstellen lassen.
Die Kosten dafür sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, bei einem Testament also grundsätzlich nach dem Reinvermögen. Reinvermögen bezieht sich auf Ihr Bruttovermögen abzüglich Ihrer Verbindlichkeiten (zum Beispiel Schulden).
Für ein Einzeltestament bei einem Reinvermögen von beispielsweise 50.000 Euro liegt die gesetzliche Beurkundungsgebühr in dieser Größenordnung aktuell bei rund 165 Euro. Hinzu kommen unter anderem Auslagen und Umsatzsteuer.
Mit zunehmendem Vermögen steigen auch die Gebühren. Dafür sind beim notariellen Testament Beratung, Entwurf und Beurkundung bereits Teil der notariellen Leistung.
Ein möglicher Vorteil: Ein notarielles Testament kann nach dem Tod in vielen Fällen als Erbnachweis ausreichen. Dadurch kann unter Umständen ein zusätzlicher Erbschein entbehrlich werden.
Zusätzlich können beim Testament beispielsweise Kosten für die amtliche Verwahrung und Registrierung entstehen. Wer sein selbst geschriebenes Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, zahlt dafür derzeit eine einmalige Gerichtsgebühr von 82 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Je nach Ausgestaltung kann die bevollmächtigte Person beispielsweise gesundheitliche, persönliche oder finanzielle Angelegenheiten übernehmen.
Grundsätzlich können Sie eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen. Das Bundesministerium der Justiz stellt dafür beispielsweise ein kostenloses Formular zur Verfügung. Eine notarielle Beurkundung ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben.
In der Praxis verlangen Banken, Behörden oder Grundbuchämter jedoch teilweise eine notariell beurkundete Vollmacht, insbesondere wenn die bevollmächtigte Person über Immobilien verfügen oder Darlehensgeschäfte tätigen soll. Auch bei umfangreichem Vermögen oder internationalen Bezügen kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.
Wer eine Notarin oder einen Notar hinzuzieht, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich unter anderem nach dem Geschäftswert der Vollmacht.
Was kostet eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung regelt keine finanziellen Angelegenheiten. Stattdessen legen Sie darin fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen irgendwann nicht mehr selbst äußern können.
Auch eine Patientenverfügung können Sie grundsätzlich kostenlos selbst erstellen. Eine notarielle Beurkundung ist dafür nicht vorgeschrieben.
Das Bundesministerium der Justiz stellt beispielsweise kostenlose Textbausteine zur Verfügung. Wichtig ist vor allem, die eigenen Wünsche schriftlich und möglichst konkret festzuhalten und das Dokument zu unterschreiben. Es empfiehlt sich, das Dokument zu datieren und in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, etwa wenn sich Ihre gesundheitliche Situation oder Ihre Wünsche ändern.
Bei medizinischen Fragen kann es dennoch sinnvoll sein, sich vorab ärztlich beraten zu lassen - etwa durch die Hausärztin, einen Facharzt oder im Rahmen einer palliativmedizinischen Beratung. Auch eine rechtliche Beratung ist möglich, insbesondere wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Verfügungen mit anderen Dokumenten (zum Beispiel einer Vorsorgevollmacht) zusammenspielen. Je nachdem, welche professionelle Unterstützung Sie in ANspruch nehmen, können zusätzliche Kosten entstehen.
Kostenlos erstellen oder beraten lassen?
Sowohl beim Testament als auch bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung gilt also: Vorsorge muss nicht automatisch teuer sein.
Ob professionelle Unterstützung sinnvoll ist, hängt vor allem von der persönlichen Situation ab. Die möglichen Kosten lassen sich damit recht einfach zusammenfassen:
Dokument
Selbst erstellt
Mit professioneller Unterstützung
Testament
grundsätzlich kostenlos
Notarkosten abhängig vom Vermögen (plus ggf. Gerichtsgebühren für Verwahrung und Registrierung)
Vorsorgevollmacht
grundsätzlich kostenlos
Mögliche notarielle Kosten
Patientenverfügung
grundsätzlich kostenlos
mögliche Kosten für ärztliche oder rechtliche Beratung
Abgesichert in die Zukunft blicken
Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beschäftigen sich mit Situationen, über die viele Menschen vermutlich lieber später als heute nachdenken. Alle drei Dokumente helfen jedoch dabei, wichtige Entscheidungen frühzeitig selbst zu treffen.
Wer sich rechtzeitig mit den eigenen Wünschen auseinandersetzt und diese festhält, schafft Klarheit für sich selbst und für nahestehende Menschen.
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