

Sobald Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreichen (bis maximal 67 Jahre, je nach Geburtsjahr), können Sie Ihre Altersrente beziehen und gleichzeitig arbeiten. Das ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt.
An den grundlegenden Rechten ändert sich dabei wenig: Sie haben weiterhin Anspruch auf ein faires Gehalt, auf Urlaub und auf eine sichere Arbeitsumgebung. Viele Arbeitgeber vereinbaren mit Beschäftigten im Ruhestand neue, oft flexiblere Vertragsformen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie weniger geschützt sind. Der allgemeine Kündigungsschutz bleibt bestehen, auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt weiterhin.
Seit dem Jahr 2023 gelten für Altersrentnerinnen und Altersrentner keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das bedeutet, dass Ihre Altersrente vollständig erhalten bleibt – egal, ob Sie gelegentlich, in Teilzeit oder sogar in Vollzeit weiterarbeiten.
Eine wichtige Ausnahme betrifft allerdings die Erwerbsminderungsrente. Diese Rente erhalten Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Je nachdem, ob eine teilweise Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit unter 6 Stunden täglich) oder eine volle Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich) vorliegt, gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen.
Bei einer Altersrente hingegen besteht diese Einschränkung nicht: Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie grundsätzlich so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten.
Ihre Rente und Ihr Arbeitsentgelt können steuerpflichtig sein. Wie hoch die Steuerlast am Ende ist, hängt von Ihrer gesamten Einkommenssituation ab.
Auch die Kranken- und Pflegeversicherung spielt eine Rolle. Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin arbeiten, bleiben in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Arbeitsentgelt führt jedoch zu zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung, was Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten. Vorteilhaft ist wiederum, dass für Beschäftigte im Rentenalter keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr anfallen.
Viele wählen Minijobs, projektbasierte Tätigkeiten oder selbstständige Arbeit.
Weiterarbeiten während der Rente bedeutet vor allem Freiheit: Sie entscheiden selbst, wie viel Sie arbeiten möchten und in welchem Rhythmus sich die Tätigkeit gut in Ihren Alltag integrieren lässt.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Regeln sich ändern, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen und welche gleichbleiben. Sie hilft Ihnen zu verstehen, wie sich die Rahmenbedingungen für Beschäftigte im Ruhestand unterscheiden.
| Vor der Regelaltersgrenze | Nach der Regelaltersgrenze (Altersrente) | |
| Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | 6 Wochen | 6 Wochen |
| Kündigungsschutz | Voll gültig | Voll gültig |
| Urlaub & Urlaubsgeld | Voller Anspruch | Voller Anspruch |
| Arbeitslosenversicherung | Beiträge werden gezahlt | Keine Beiträge mehr erforderlich |
| Rentenversicherungspflicht | Pflichtbeiträge, Erwerb zusätzlicher Rentenpunkte | Keine Pflichtbeiträge mehr, Rentenbezug läuft weiter |
| Steuerliche Behandlung | Einkommen + ggf. Rente steuerpflichtig | Rente + Einkommen steuerpflichtig (je nach Gesamteinnahmen) |
| Kranken- & Pflegeversicherung | Beiträge aus dem Arbeitsentgelt | Beiträge aus Rente + Arbeitsentgelt (KVdR) |
Bevor Sie sich dafür entscheiden, nach Rentenbeginn weiterzuarbeiten, ist es sinnvoll, einige Punkte in Ruhe durchzugehen. Diese kleine Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Fragen vorab zu klären:
Arbeiten im Ruhestand ist freiwillig und schafft Freiheit. Wer die Regeln kennt, kann den Ruhestand flexibel gestalten – finanziell und persönlich.