Verirrt im Steuerlabyrinth? Wir schaffen Klarheit!

Haben Sie sich im Steuerlabyrinth 2024 auch etwas verrannt? Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst – so bleiben Sie über die aktuellen Anpassungen im Steuersystem informiert und verpassen nichts Wichtiges für die Steuererklärung 2025!

 

Erhöhung des Grundfreibetrags

Im Jahr 2025 stieg der Grundfreibetrag für Ledige von 11.604 € (2024) auf 12.084 €, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Personen mit einem zu versteuernden Einkommen bis 12.084 € zahlen somit 2025 keine Einkommensteuer. Für Zusammenveranlagte gilt das Doppelte: 24.168 €.
 

Neue Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag

Seit 2021 sind 90 % der Steuerzahler:innen vom Soli befreit. Für Ledige gilt 2025 die Freigrenze bei 18.130 € Einkommensteuer (2024: 17.543 €); darüber wird Soli fällig. Zusammenveranlagte haben eine Grenze von 36.260 €.
 

Homeoffice-Pauschale 2025/2026

Die Pauschale gilt dauerhaft: 6 € pro Tag, max. 210 Tage, also bis 1.260 € jährlich – als Teil der Werbungskostenpauschale. Kein Abzug bei doppelter Haushaltsführung in Zweitwohnung.

 

Häusliches Arbeitszimmer

Bei fehlendem Hauptarbeitsplatz beim Arbeitgeber: Pauschal 1.260 € ohne Nachweis absetzbar (seit 2023).
 

Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags

2025: 1.230 € (von 1.200 € in 2024). Abziehbar von nichtselbständigen Einnahmen.
 

Voll absetzbare Rentenbeiträge

Altersvorsorgebeiträge bleiben voll absetzbar als Sonderausgaben. Der Höchstbetrag steigt 2025 um ca. 4 Prozentpunkte (genaue Werte im Jahressteuergesetz).
 

Anpassung der Steuerlast an die Inflation

Tarifschwellen und Freibeträge werden jährlich inflationsangepasst – 2025 um 4,1 %.
 

Höhere Unterhaltskosten steuerlich geltend machen

Maximal abziehbar: 12.084 € (2025, angepasst an Grundfreibetrag) als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG). Reduzierung bei Einkünften des Unterstützten > 624 €/Jahr oder Vermögen > 15.500 €. Zulässig: Beiträge zu KV/PV.

 

Quellen: https://www.steuern.de, https://www.bundesfinanzministerium.de, BMF-Jahressteuergesetz 2025

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