
Verirrt im Steuerlabyrinth? Wir schaffen Klarheit!
Erhöhung des Grundfreibetrags
Im Jahr 2025 stieg der Grundfreibetrag für Ledige von 11.604 € (2024) auf 12.084 €, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Personen mit einem zu versteuernden Einkommen bis 12.084 € zahlen somit 2025 keine Einkommensteuer. Für Zusammenveranlagte gilt das Doppelte: 24.168 €.
Neue Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag
Seit 2021 sind 90 % der Steuerzahler:innen vom Soli befreit. Für Ledige gilt 2025 die Freigrenze bei 18.130 € Einkommensteuer (2024: 17.543 €); darüber wird Soli fällig. Zusammenveranlagte haben eine Grenze von 36.260 €.
Homeoffice-Pauschale 2025/2026
Die Pauschale gilt dauerhaft: 6 € pro Tag, max. 210 Tage, also bis 1.260 € jährlich – als Teil der Werbungskostenpauschale. Kein Abzug bei doppelter Haushaltsführung in Zweitwohnung.
Häusliches Arbeitszimmer
Bei fehlendem Hauptarbeitsplatz beim Arbeitgeber: Pauschal 1.260 € ohne Nachweis absetzbar (seit 2023).
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags
2025: 1.230 € (von 1.200 € in 2024). Abziehbar von nichtselbständigen Einnahmen.
Voll absetzbare Rentenbeiträge
Altersvorsorgebeiträge bleiben voll absetzbar als Sonderausgaben. Der Höchstbetrag steigt 2025 um ca. 4 Prozentpunkte (genaue Werte im Jahressteuergesetz).
Anpassung der Steuerlast an die Inflation
Tarifschwellen und Freibeträge werden jährlich inflationsangepasst – 2025 um 4,1 %.
Höhere Unterhaltskosten steuerlich geltend machen
Maximal abziehbar: 12.084 € (2025, angepasst an Grundfreibetrag) als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG). Reduzierung bei Einkünften des Unterstützten > 624 €/Jahr oder Vermögen > 15.500 €. Zulässig: Beiträge zu KV/PV.
Quellen: https://www.steuern.de, https://www.bundesfinanzministerium.de, BMF-Jahressteuergesetz 2025


