
Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, richtet sich nach den allgemeinen deutschen Regeln zur Pflichtveranlagung, etwa bei bestimmten Steuerklassen, mehreren Jobs parallel oder relevanten Nebeneinkünften (§ 46 EStG).
Zinsen bei ausländischen Banken wie der Ayvens Bank können zusätzlich eine Rolle spielen. Dadurch kann es zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn Sie über dem Sparer-Pauschbetrag liegen oder insgesamt steuerpflichtig sind.
Ob eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des § 46 EStG (vgl. Informationen der Finanzverwaltung zur Pflichtveranlagung).
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2025 endet für nicht beratene Steuerpflichtige am 31. Juli 2026. Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, verlängert sich die Frist regulär bis zum 28. Februar 2027 (bzw. 1. März 2027, da der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist).
Die Niederlande erheben auf klassische Sparzinsen, wie sie von der Ayvens Bank gezahlt werden, keine der deutschen Abgeltungsteuer entsprechende Quellensteuer. Ihre Zinserträge werden daher bei der Ayvens Bank brutto ausgezahlt – weder niederländische noch deutsche Quellensteuer wird direkt einbehalten.
Für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige gehören Zinsen – auch aus ausländischen Konten – zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Inländische Banken behalten diese Steuer automatisch ein, ausländische Banken ohne Sitz in Deutschland wie z.B. die Ayvens Bank dagegen nicht, sodass Sie Ihre Zinsen in der Anlage KAP der Steuererklärung erfassen müssen.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 € pro Person und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehe- oder Lebenspartner; diese Werte gelten auch für die Steuererklärung für 2025 unverändert fort.
Nur der Teil Ihrer gesamten Kapitaleinkünfte (in- und ausländische Zinsen, Dividenden etc.), der über diesen Pauschbetrag hinausgeht, ist tatsächlich mit Abgeltungsteuer zu belasten.
Die Ayvens Bank stellt ihren Kunden eine Erträgnisaufstellung zur Verfügung, in der die im Kalenderjahr gutgeschriebenen Zinsen detailliert aufgeführt sind. Diese jährliche Übersicht können Sie in Ihrem Online-Banking herunterladen.
Ihre Erträgnisaufstellung können Sie für die Eintragung in die Anlage KAP nutzen und bei Bedarf als Beleg gegenüber dem Finanzamt vorlegen; sie wird üblicherweise als Nachweis für ausländische Kapitalerträge akzeptiert.
Wenn Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig zusammentragen und die Zinsen aus Ihrem Ayvens Konto in der Steuererklärung für 2025 berücksichtigen, haben Sie das Wichtigste bereits erledigt. So nutzen Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag optimal und können entspannt auf Ihren Steuerbescheid warten.