Sie benutzen den Browser Internet Explorer. Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt. Bitte benutzen Sie einen anderen Browser um unsere Website uneingeschränkt nutzen zu können.  Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Sicheres Online-Banking.
Tipps

Ferienjobs und Nebenjobs für Jugendliche: Was ist im Jahr 2025 erlaubt?

24-06-2025

Ein Neben- oder Ferienjob ist eine gute Möglichkeit, Ihr Kind auf eine gesunde finanzielle Zukunft vorzubereiten. Ihr Kind erhält umfassendere Einblicke in die finanziellen Aspekte eines Berufs. Wenn Ihr Kind für einen Nebenjob nach der Schule, an den Wochenenden oder in den Ferien bereit ist, wirft das für Sie als Eltern vielleicht einige Fragen auf. Etwa, ab welchem Alter Kinder arbeiten und welche Tätigkeiten sie ausüben dürfen . In diesem Blog erklären wir alle s, was Sie zum Thema Nebenjob für Jugendliche wissen müssen.

Junge Berufstätige: Immer mehr junge Menschen sind erwerbstätig  

Im Jahr 2019 gingen in Deutschland 48 % der jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren einer bezahlten Arbeit nach. Unter den 20- bis 24-Jährigen waren es 2023 79,5 %; die höchste Quote seit den 1990ern. Immer mehr junge Menschen arbeiten neben dem Studium oder der Schule. Jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge arbeiten fast ein Drittel (29,2 %) der 15- bis 24-Jährigen in einem befristeten Arbeitsverhältnis, in Teilzeit unter 21 Stunden, in Zeitarbeit oder in einer geringfügigen Beschäftigung.

Ab welchem Alter darf man arbeiten?

In Deustchland dürfen Kinder offiziell ab 13 Jahren unter strengen Bedingungen einer bezahlten Arbeit nachgehen. Je älter Ihr Kind ist, desto mehr ist erlaubt, aber die Regierung setzt klare Grenzen für die Arbeitszeiten und die Art der Arbeit.

Jugendliche ab 13 Jahren sind berechtigt, mit der Zustimmung ihrer Eltern einige einfache Tätigkeiten, wie das Austragen von Zeitungen oder das Erteilen von Nachhilfe, bis zu zwei Stunden pro Tag zwischen 8 und 18 Uhr auszuführen. Diese Regelung trifft ebenfalls auf Schüler zu, die nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen und mindestens 15 Jahre alt sind, haben in der Regel die Möglichkeit, während der Schulferien bis zu vier Wochen im Jahr zu arbeiten, wobei die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf. Die Arbeitsstunden sollten im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr liegen.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Vorschriften nach Alter gemäß der aktuellsten Gesetzgebung:

Gesetzliche Regelungen für Nebenjobs und Ferienjobs nach Alter (Stand 2025)

13–15 Jahre

  • Kinder ab 13 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten wie Zeitung austragen, Babysitten, Nachhilfe geben, Botengänge oder das Ausführen von Haustieren übernehmen.
    • Maximal 2 Stunden pro Tag (außerhalb der Schulzeiten, nicht vor Schulbeginn und nicht nach 18 Uhr)
    • Nur zwischen 8 und 18 Uhr
    • Keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen
    • In landwirtschaftlichen Betrieben sind in der Erntezeit bis zu 3 Stunden pro Tag erlaubt
    • Es gibt keine Ausnahme für Familienbetriebe in Bezug auf längere Arbeitszeiten
  • Gefährliche, schwere oder industrielle Arbeiten sind grundsätzlich verboten.

15–18 Jahre

Das Gesetz unterscheidet bei 15–18 Jährigen zwischen „vollzeitschulpflichtig“ und „nicht mehr vollzeitschulpflichtig“.

  • Vollzeitschulpflichtig sind Jugendliche, solange sie verpflichtet sind, zur Schule zu gehen (in der Regel bis zum Abschluss der 9. oder 10. Klasse, abhängig vom Bundesland). Sie dürfen außerhalb der Ferien nur leichte und kurze Tätigkeiten ausüben, um den Schulalltag nicht zu beeinträchtigen.
  • Nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind sie, sobald diese Schulpflicht erfüllt ist. Ab dann dürfen sie häufiger und länger arbeiten.

Vollzeitschulpflichtige Jugendliche:

  •  Während der Schulzeit dürfen sie keinen klassischen Nebenjob ausüben, sondern sind auf einfache, kurze Tätigkeiten beschränkt.
  • Ausnahme: In den Ferien dürfen sie bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr einen Ferienjob annehmen.
    • Maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche
    • Nur zwischen 6 und 20 Uhr
    • Nur leichte und für Jugendliche geeignete Tätigkeiten (z. B. im Einzelhandel, Lager, Gastronomie ohne Alkohol Ausschank, Zeitungs  und Prospektzustellung)
    • Keine gefährlichen, gesundheitsschädlichen oder besonders unfallträchtigen Arbeiten
    • Keine Beschäftigung in Diskotheken, Bars oder bei Nacht

Nicht mehr vollzeitschulpflichtige Jugendliche:

  •  Nach Erfüllung der Schulpflicht dürfen sie regelmäßig arbeiten.
    • Maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche
    • Arbeitszeiten: zwischen 6 und 20 Uhr
    • Ausnahmen: In der Gastronomie bis 22 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr
    • Kein gefährliches, gesundheitsgefährdendes oder besonders belastendes Arbeiten
    • Kein Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsdienst (mit Ausnahme in bestimmten Branchen und unter Auflagen)

→ Möchten Sie mehr über die gesetzlichen Vorschriften für Nebenjobs erfahren? Weitere Informationen und den aktuellen Stand finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Mein Kind ist jünger als 13 Jahre. Darf es trotzdem arbeiten?

Offiziell nicht, denn Kinder unter 13 Jahren dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht arbeiten. Auch gelegentliche Arbeiten, wie zum Beispiel das Austragen von Zeitungen, Nachhilfe geben oder kleine Aufgaben für Nachbarn übernehmen, sind gesetzlich nicht erlaubt. Dies gilt selbst dann, wenn Ihr Kind die Tätigkeit freiwillig und gerne machen möchte oder damit einem Familienmitglied hilft.
Eine Ausnahme gibt es nur für die Mitwirkung bei künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder ähnlichen Veranstaltungen – etwa bei einem Werbespot oder einem Theaterstück. Dafür ist jedoch eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Erlaubt ist die Mithilfe im eigenen Haushalt. Kinder dürfen und sollten selbstverständlich im Haushalt der Familie mithelfen, etwa beim Müll rausbringen, Tisch decken oder Staubsaugen. Eltern können diese Mithilfe auch mit Taschengeld  oder kleinen Belohnungen „vergüten“. Das ist keine Erwerbsarbeit, sondern Teil der Erziehung und Familienorganisation und häufig der erste Schritt, Kindern Verantwortung und einen bewussten Umgang mit Geld näherzubringen.

Nebenjob: ein cleverer Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit

Ob Ihr Kind 13, 15 oder 16 Jahre alt ist, ein Nebenjob kann eine wertvolle Erfahrung sein. Mit der richtigen Anleitung und Kenntnis der Regeln können Sie Ihrem Kind auf dem Weg in eine gesunde finanzielle Zukunft helfen. Die Ayvens Bank steht Ihnen mit praktischen Tipps und cleveren Sparmöglichkeiten für junge Menschen mit einem Nebenjob zur Verfügung.

→ Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie viel Jugendliche in Neben- oder Ferienjobs verdienen können? In unserem Blog Kinder und ihre Nebenjobs: Was Eltern über Einkommen, Regeln und Unterstützung wissen müssen erfahren Sie alles Wichtige. Wir geben einen klaren Überblick über die Mindestlöhne nach Altersgruppen sowie hilfreiche Bewerbungstipps für junge Menschen.