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Tipps

Steuern sparen beim Sparen: Das gilt 2026

12-11-2025

Sparen bleibt auch 2026 ein wichtiges Thema – nicht nur angesichts schwankender Zinsen und Märkte, sondern auch wegen der steuerlichen Vorteile, die viele noch ungenutzt lassen. Zwar treten im neuen Jahr keine großen Änderungen in Kraft, doch wer Freibeträge clever nutzt und seine Anlagen richtig plant, kann mehr von seinen Erträgen behalten.

In diesem Überblick erfahren Sie, wie Kapitalerträge in Deutschland besteuert werden, welche Ausnahmen gelten und welche Strategien sich lohnen, um Steuern zu sparen.

Kurzüberblick:

  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € pro Person, 2.000 € für Ehepaare.
  • Abgeltungsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Freistellungsauftrag: notwendig, um Freibeträge automatisch zu nutzen.

Wie werden Ersparnisse in Deutschland besteuert?

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne gelten in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und, falls zutreffend, Kirchensteuer (8 – 9 %).

Damit Sie nicht auf jeden Euro Steuer zahlen, gibt es den Sparer-Pauschbetrag: Bis zu 1.000 € pro Jahr (bzw. 2.000 € bei Ehepaaren) bleiben steuerfrei – sofern Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank hinterlegt haben.

Ohne Freistellungsauftrag behält Ihre Bank automatisch Steuern ein. Liegen Ihre Erträge jedoch unter dem Freibetrag, können Sie sich die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung erstatten lassen.

Wie Sie Ihre Erträge optimal schützen

Freistellungsauftrag richtig nutzen

Ein Freistellungsauftrag ist das einfachste Mittel, um beim Sparen Steuern zu sparen. Er sorgt dafür, dass die Bank Ihre Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis zum Pauschbetrag steuerfrei auszahlt.

Wer mehrere Konten oder Depots besitzt, kann den Freibetrag aufteilen – etwa 600 Euro bei der einen und 400 Euro bei der anderen Bank. Das verhindert unnötige Steuerabzüge, die später nur mit Aufwand zurückgeholt werden könnten.

Teilfreistellung bei Fonds und ETFs

Wer in Investmentfonds oder ETFs investiert, profitiert von einer sogenannten Teilfreistellung (§ 20 InvStG). Das heißt: Ein bestimmter Anteil Ihrer Erträge bleibt steuerfrei, weil der Fonds bereits im Inland besteuert wurde.

  • Aktienfonds: 30 % steuerfrei
  • Mischfonds: 15 % steuerfrei
  • Immobilienfonds: 60 % (bei ausländischen Immobilienfonds sogar 80 %)

Diese Regelung gilt automatisch und muss nicht beantragt werden – ein klarer Vorteil für langfristig orientierte Anleger.

Steuererklärung prüfen

Wenn Ihre Bank bereits Abgeltungsteuer abgeführt hat, obwohl Sie mit Ihren Kapitalerträgen unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, können Sie diese über die Steuererklärung zurückfordern. Das lohnt sich besonders, wenn Sie Ihre Ersparnisse bei mehreren Banken angelegt und den Freistellungsauftrag nicht überall eingereicht haben.

Liegt Ihr gesamtes Einkommen – also inklusive Zinsen, Dividenden oder anderen Einnahmen – unter dem Grundfreibetrag, zahlen Sie generell keine Einkommensteuer. Dieser liegt 2025 bei 12.096 € und soll 2026 laut Regierungsentwurf des Steuer-Fortentwicklungsgesetzes auf 12.348 € (bzw. 24.696 € für Verheiratete) steigen (Stand: 30.10.2025). In diesem Fall können Sie sich die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung vollständig erstatten lassen oder vorab eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Langfristig denken: Altersvorsorge und Vermögensaufbau

Neben klassischen Sparkonten oder ETFs gibt es auch steuerbegünstigte Anlageformen. Sie dienen langfristigem Vermögensaufbau und können Steuervorteile bringen:

  • Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei, Versteuerung erst bei Auszahlung.
  • Riester- oder Rürup-Rente: Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • ETFs im Rahmen eines Fondssparplans: Teilfreistellung plus Zinseszinseffekt über viele Jahre.
    Wer regelmäßig investiert und seine Anlagen über Jahre hält, zahlt in der Regel weniger Steuern – weil realisierte Gewinne oft erst spät versteuert werden.

Ausblick: Was könnte sich in Zukunft ändern?

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird in Deutschland nicht das Vermögen besteuert, sondern die Erträge daraus (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). 
Langfristig wird in der Politik immer wieder über eine Abschaffung der Abgeltungsteuer gesprochen. Dann würden Kapitalerträge wieder mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert. Bisher ist das jedoch nicht beschlossen und auch für 2026 nicht geplant.

Sie können also weiterhin über Freibeträge, Fonds oder eine kluge Anlageplanung effektiv Steuern sparen, ohne dass sich kurzfristig etwas ändert.

Fazit

Wer den Freistellungsauftrag nutzt, die Teilfreistellung bei Fonds kennt und langfristig investiert, sichert sich doppelte Vorteile: mehr Rendite und weniger Steuerbelastung. Mit etwas Planung lässt sich so auch 2026 mehr aus dem eigenen Ersparten herausholen.